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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 7 AS 153/11 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.06.2011 - L 7 AS 153/11 B ER (https://dejure.org/2011,124434)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - L 7 AS 153/11 B ER (https://dejure.org/2011,124434)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 02.02.2011 - S 49 AS 35/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 7 AS 153/11 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 7 AS 153/11
In Verfahren, die eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung betreffen ist danach die Beschwerde gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG in der ab 1. April 2008 geltenden Fassung statthaft, wenn der Beschwerdewert den Betrag von 750 Euro übersteigt, die Beschwerde wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als 1 Jahr betrifft oder Zulassungsgründe im Sinn des § 144 Abs. 2 SGG vorliegen (hinsichtlich der Berücksichtigung von Zulassungsgründen im Rahmen des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG und zum Streitstand insoweit: Beschluss des Senats vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 6. April 2011 - L 7 AS 222/11 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 7 AS 222/11
Voraussetzungen für das Vorliegen eines regelmäßigen Beschwerdeausschlusses im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 7 AS 153/11
In Verfahren, die eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung betreffen ist danach die Beschwerde gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG in der ab 1. April 2008 geltenden Fassung statthaft, wenn der Beschwerdewert den Betrag von 750 Euro übersteigt, die Beschwerde wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als 1 Jahr betrifft oder Zulassungsgründe im Sinn des § 144 Abs. 2 SGG vorliegen (hinsichtlich der Berücksichtigung von Zulassungsgründen im Rahmen des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG und zum Streitstand insoweit: Beschluss des Senats vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 6. April 2011 - L 7 AS 222/11 B ER).